Steuern in Dubai für Immobilieneigentümer

0% auf Einkommen, 0% auf Wertzuwachs, 0% auf Erbschaften. Was tatsächlich anfällt — und was nicht.

7 Minuten

Einer der wichtigsten Gründe, in Dubai zu kaufen, ist das Steuersystem. Es gibt keine Einkommensteuer, keine Kapitalertragsteuer, keine Grundsteuer und keine Erbschaftsteuer. Das ist kein Sonderangebot und keine befristete Vergünstigung – das ist die gesetzliche Grundlage des Landes.

Vollständige Tabelle aller Steuern und Gebühren

RateZinssatz
Steuer auf Mieteinnahmen0%
Steuer auf Kapitalgewinne (Verkauf)0%
Erbschaftssteuer0%
Grundsteuer (Property Tax)0%
Mehrwertsteuer (VAT) auf Wohnungsvermietung0%
Mehrwertsteuer auf gewerbliche Mieten5%
Gemeindegebühr (Miete)5% der Miete
DLD-Übertragungsgebühr (beim Kauf)4% des Kaufpreises
Servicegebühr (jährlich)AED 8–40/sqft/Jahr
Körperschaftsteuer (CIT)9%

Was der Eigentümer jährlich wirklich zahlt

Null Steuern bedeuten nicht null Kosten. Als Eigentümer fallen reale jährliche Ausgaben an:

Beispiel: 1-Schlafzimmer-Wohnung, 750 sqft, Jumeirah Village Circle (JVC), Jahresmiete AED 75,000

Service charge (AED 12/sqft)AED 9,000/год
Страховка объектаAED 500–1,500/год
Управление арендой (агент 5–8%)AED 3,750–6,000/год
Мелкий ремонт/заменаAED 1,000–3,000/год
Итого расходовAED 14,250–19,500/год
Чистый доходAED 55,500–60,750/год (~7.4–8.1%)

Wichtig: Steuern in Ihrem Heimatland

Die VAE erheben keine Einkommensteuer – Ihr Wohnsitzland jedoch möglicherweise schon. Deutschland: progressiver Steuersatz bis zu 42 %. USA: bis zu 37 % Federal Tax zuzüglich State Tax. Russland: 13 % Einkommensteuer auf ausländische Einkünfte. Die VAE haben mit über 100 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DTT) abgeschlossen – einige davon sehen einen Nullsatz oder reduzierte Steuersätze auf Immobilienerträge aus den VAE vor.

Klären Sie dies unbedingt mit einem Steuerberater in Ihrem Land – das ist vor einem Kauf entscheidend wichtig.

Häufige Fragen

Muss die Mieteinnahme im Wohnsitzland versteuert werden?
Möglicherweise – das hängt von Ihrem steuerlichen Wohnsitzland ab, nicht vom Standort der Immobilie. Russland, Belarus, Deutschland, Großbritannien, die USA – jedes Land hat eigene Regelungen. In vielen Ländern sind ausländische Einkünfte deklarationspflichtig. Die VAE haben mit über 100 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen – lassen Sie die für Sie geltenden Vertragssätze von einem Steuerberater klären.
Was ist die Municipality Fee und wer zahlt sie?
Municipality Fee – eine Abgabe in Höhe von 5 % der Jahresmiete zugunsten der Dubai Municipality. Sie wird über die Nebenkostenabrechnung (DEWA) erhoben und vom Mieter, nicht vom Eigentümer, beglichen. Bei Kurzzeitvermietung (Airbnb/Ferienwohnung) wird die Abgabe anders berechnet: 10 % Municipality Fee + 10 % Tourism Fee = 20 % Gesamtabgaben auf den Basispreis – in der Regel werden diese auf die Gäste umgelegt.
Wenn ich meine Wohnung nach einem Jahr verkaufe — zahle ich dann Steuern in den VAE?
Nein. In den VAE gibt es keine Kapitalertragsteuer (Capital Gains Tax) – weder für Privatpersonen noch für Ausländer. Haben Sie eine Immobilie für AED 1,5M verkauft, die Sie für AED 1M erworben haben, gehört die Differenz von AED 500K vollständig Ihnen – ohne Abzüge zugunsten des VAE-Staates. Die einzige Steuerfrage betrifft Ihr Wohnsitzland.
Gibt es eine Erbschaftsteuer für ausländische Eigentümer?
In den VAE gibt es keine Erbschaftsteuer. Allerdings unterliegt die Erbfolge dem lokalen Recht: Ohne ein beim DIFC Courts eingetragenes Testament gilt standardmäßig islamisches Erbrecht (Scharia). Nicht-Muslimen wird dringend empfohlen, ein DIFC-Testament zu errichten – es schützt die Rechte der Erben und beschleunigt die Übertragung des Eigentums erheblich.
Müssen Mieteinnahmen in Dubai gemeldet werden?
In den VAE gibt es keine Einkommensteuererklärung für Privatpersonen: Es gibt nichts auszufüllen und nirgendwo einzureichen. Die Ejari-Registrierung des Mietvertrags ist zum Schutz der Vermieterrechte verpflichtend, hat jedoch keine steuerlichen Konsequenzen. Mieteinnahmen fließen direkt zu Ihnen – ohne automatische Meldung an Finanzbehörden.

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