Das Gesetz Nr. 21 von 2024 hat im Familieneigentumsgesetz vier Artikel auf einmal ersetzt. Für den Eigentümer zählt vor allem: Der Vertrag hat nun sieben statt sechs Wirksamkeitsvoraussetzungen — hinzugekommen ist die Registrierung im Register des Department of Economy and Tourism, ohne die der Vertrag nicht wirksam ist. Das Tribunal ist kein künftiges Organ mehr, das der Herrscher erst bilden soll, sondern hat Namen und Gründungsakt. Die Befugnisse des Verwalters stiegen von sieben auf zehn; eine der neuen ist das Einholen von Zustimmungen zur Vermietung der Familienimmobilien.
Am 2026-09-15 anhand amtlicher Quellen geprüft: Die Texte des Gesetzes Nr. 21 von 2024 und des Gesetzes Nr. 9 von 2020 stammen vom Dubai Legislation Portal (dlp.dubai.gov.ae). Beide Fassungen der Artikel 2, 6, 17 und 23 wurden gelesen und Zeile für Zeile verglichen. Das Portal weist darauf hin, dass die englische Fassung eine Übersetzung ist und im Konfliktfall der arabische Text vorgeht. Dies ist keine Rechtsberatung: Eine konkrete Gestaltung wird nach ihren eigenen Unterlagen beurteilt.
Der Familieneigentumsvertrag ist ein seltenes Instrument: Er erlaubt einer Familie, Vermögen in ungeteilten Anteilen zu halten und vorab festzulegen, wer es verwaltet. Wir haben das Gesetz Nr. 9 von 2020 an seinem Text durchgearbeitet. Vier seiner Artikel sind inzwischen ersetzt.
Das Instrument ist Law No. (21) of 2024 Amending Law No. (9) of 2020 Regulating Family Property in the Emirate of Dubai, erlassen vom Herrscher von Dubai am 4. September 2024, in Kraft am Tag des Erlasses.
Artikel 1 ersetzt die Artikel 2, 6, 17 und 23 des ursprünglichen Gesetzes. Was sich tatsächlich geändert hat — gelesen gegen beide Fassungen:
1. Es sind nun sieben Wirksamkeitsvoraussetzungen
Das ist die praktischste Änderung: Ein Vertrag, der Artikel 6 nicht genügt, ist unwirksam.
| Voraussetzung | Vorher (2020) | Jetzt (2024) |
|---|---|---|
| alle Parteien sind Mitglieder einer Familie | ja | ja |
| gemeinsames Geschäft oder gemeinsames Interesse | ja | ja |
| Anteil jedes Partners im Vertrag bestimmt | ja | ja |
| die Parteien sind Eigentümer oder verfügungsbefugt | ja | ja |
| notarielle Beurkundung nach Gesetz Nr. 4 von 2013 | ja | ja |
| Registrierung im Register des Department of Economy and Tourism | — | ja |
| der Vertrag verstößt nicht gegen die öffentliche Ordnung | ja | ja |
Die neue Voraussetzung lautet:
„The Family Property Contract must be registered in the designated register maintained by the Department of Economy and Tourism (the "DET"), in accordance with the relevant procedures and rules approved by the DET Director General."
„Der Familieneigentumsvertrag muss in dem dafür bestimmten Register des Department of Economy and Tourism eingetragen werden, nach den vom Generaldirektor des Department genehmigten Verfahren und Regeln." — Gesetz Nr. (21) von 2024, Artikel 6 in der ersetzten Fassung
Vor der Änderung genügte die Beurkundung. Nun hat der Vertrag eine zweite Pflichtadresse — ein Behördenregister, geführt nicht vom Land Department, obwohl Gegenstand des Vertrags oft Immobilien sind. Das sollte bedenken, wer ein „Register der Familienverträge" bei der DLD sucht.
2. Das Tribunal ist kein künftiges Organ mehr
In der Fassung von 2020 klang die Definition wie ein Versprechen:
„Tribunal: A special tribunal formed by the Ruler to settle any disputes arising from Family Property Contracts."
„Tribunal: ein vom Herrscher gebildetes Sondergericht zur Beilegung aller Streitigkeiten aus Familieneigentumsverträgen." — Gesetz Nr. (9) von 2020, Artikel 2
In der Fassung von 2024 hat das Organ Namen und Gründungsakt: das Tribunal für die Beilegung von Streitigkeiten der Familienunternehmen und des Familieneigentums im Emirat Dubai, gebildet durch Verwaltungsbeschluss Nr. 14 von 2023. Das ist nicht kosmetisch: Der Leser der früheren Fassung konnte nicht erkennen, ob das Organ überhaupt existiert.
Das ist die sechste eigene Tür in der Reihe, die wir aus Primärquellen zusammentragen: das Zentrum für Mietstreitigkeiten, das Tribunal für unvollendete Projekte, der Rat für Maklerverträge, das Tribunal für Schecks in Immobiliengeschäften und der Ausschuss für Zuständigkeitskonflikte zwischen DIFC- und Dubai-Gerichten.
Die Definition des Familieneigentums selbst bleibt in ihrer Zusammensetzung gleich: bewegliches und unbewegliches Vermögen, Urheber- und verwandte Rechte, gewerbliche Schutzrechte, Marken und weitere Rechte, die Gegenstand des Vertrags sind. Die Posten des gewerblichen Rechtsschutzes sind etwas anders formuliert, die Kategorien aber dieselben; „Familie" umfasst weiterhin den Ehegatten sowie Blutsverwandte und Verschwägerte bis zum vierten Grad.
3. Der Verwalter hat nun zehn Befugnisse
Aus sieben Punkten wurden zehn. Neu ist:
- Investitionsmöglichkeiten und Projekte vorschlagen, die das Familieneigentum wachsen lassen (der neue erste Punkt);
- Bankkonten eröffnen und führen als Vertreter des Familieneigentums;
- Lizenzen, Genehmigungen und Zustimmungen der zuständigen Behörden für Tätigkeiten zur Nutzung des Familieneigentums einholen;
- Zustimmungen einholen, die es den Partnern ermöglichen, die zum Familieneigentum gehörenden Immobilien zu vermieten und zu verwalten.
Erweitert wurde:
- die Vertretung: von „gegenüber Dritten" zu „gegenüber Justizbehörden, Regierungsstellen und Dritten";
- der Grund, beim Tribunal den Ausschluss eines Partners und den Verkauf seines Anteils an die übrigen zu beantragen: von „Pflichtverletzung nach diesem Gesetz und dem Vertrag" zu „nach diesem Gesetz, den sonstigen im Emirat geltenden Rechtsvorschriften oder dem Vertrag".
Und der Rahmen der Aufzählung änderte sich: Die frühere Fassung gewährte die Befugnisse „unbeschadet der Bestimmungen des Vertrags", die neue „sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist". Die Liste liest sich nun als Satz dispositiver Regeln.
4. Der Streitartikel wurde kürzer — und das verlangt Sorgfalt
Der frühere Artikel 23 beschrieb Organ und Bildung zugleich: Das Tribunal wird durch Beschluss des Herrschers aus Experten des Rechts, der Finanzen und der Führung von Familienunternehmen gebildet, es hat im Emirat ausschließliche Zuständigkeit für solche Streitigkeiten, und der Bildungsbeschluss regelt Bestellung, Aufgaben und Rechtswirkungen seiner Entscheidungen.
Die neue Fassung ist kurz: Vorbehaltlich Artikel 3 des Beschlusses Nr. 14 von 2023 entscheidet das Tribunal alle Streitigkeiten aus Familieneigentumsverträgen nach den von ihm angenommenen Verfahren und Regeln.
Worte über die ausschließliche Zuständigkeit stehen im ersetzten Artikel 23 nicht. Was Artikel 3 des Beschlusses Nr. 14 von 2023 sagt, haben wir nicht gelesen; wir behaupten daher weder, dass die Ausschließlichkeit erhalten blieb, noch dass sie entfiel — das ist eine Frage an den Text des Beschlusses.
Was wir hier NICHT behaupten
- Den Inhalt des Beschlusses Nr. 14 von 2023 über die Bildung des Tribunals. Aus dem Gesetz kennen wir nur seinen Namen und den Verweis des Artikels 23 auf dessen Artikel 3.
- Verfahren, Fristen und Kosten der Registrierung im Register des Department of Economy and Tourism. Das Gesetz verweist dafür auf Regeln des Generaldirektors; diese haben wir nicht gelesen und nennen keine Zahlen.
- Das Schicksal der vor dem 4. September 2024 geschlossenen Verträge. Übergangsbestimmungen enthält das Gesetz Nr. 21 nicht, und wir erfinden keine.
- Den Inhalt der Bundesakte aus der Präambel — des Gesetzes über Familienunternehmen Nr. 37 von 2022 und des Trust-Gesetzes Nr. 31 von 2023 sowie des Dekrets Nr. 45 von 2022 über das Dubai Centre for Family Businesses. Sie sind als Erlassgrundlagen genannt; ihre Regeln zitieren wir nicht.
- Die übrigen Artikel des Gesetzes Nr. 9 von 2020. Ersetzt wurden nur die Artikel 2, 6, 17 und 23; die Laufzeit von fünfzehn Jahren, die Verwalterbestellung mit zwei Dritteln und das Vorkaufsrecht am Anteil sind gesondert am Text von 2020 behandelt.
Quellen
- Law No. (21) of 2024 Amending Law No. (9) of 2020 Regulating Family Property in the Emirate of Dubai — Dubai Legislation Portal: Erlass durch den Herrscher von Dubai am 4. September 2024 und Inkrafttreten am Tag des Erlasses; Ersetzung der Artikel 2, 6, 17 und 23 (Artikel 1); ersetzter Artikel 2 mit der Definition des Tribunals über den Verwaltungsbeschluss Nr. 14 von 2023 und der Familie bis zum vierten Grad; ersetzter Artikel 6 mit sieben Voraussetzungen, darunter die Registrierung im Register des Department of Economy and Tourism nach Regeln seines Generaldirektors und die Beurkundung nach Gesetz Nr. 4 von 2013; ersetzter Artikel 17 mit zehn Befugnissen des Verwalters, darunter Vorschlag von Investitionsprojekten, Bankkonten, Einholung von Lizenzen und Zustimmungen, Zustimmungen zur Vermietung der Immobilien, Vertretung vor Justiz- und Regierungsstellen sowie der erweiterte Ausschlussgrund; ersetzter Artikel 23 mit Verweis auf Artikel 3 des Beschlusses Nr. 14 von 2023; Präambelverweise auf die Bundesdekretgesetze Nr. 37 von 2022 und Nr. 31 von 2023, das Gesetz Nr. 4 von 2013 über Notare, das Gesetz Nr. 20 von 2021 über das Department of Economy and Tourism und das Dekret Nr. 45 von 2022.
- Law No. (9) of 2020 Regulating Family Property in the Emirate of Dubai — Dubai Legislation Portal, frühere Fassung der ersetzten Artikel: Artikel 2 mit dem Tribunal als vom Herrscher zu bildendem Organ; Artikel 6 mit sechs Wirksamkeitsvoraussetzungen; Artikel 17 mit sieben Befugnissen und der Wendung „unbeschadet der Bestimmungen des Vertrags"; Artikel 23 mit Bildung durch Beschluss des Herrschers aus Experten und der ausschließlichen Zuständigkeit im Emirat.


