Das Gesetz Nr. 5 von 2025 über die öffentliche Gesundheit wirkt medizinisch, doch Artikel 33 richtet sich an den EIGENTÜMER der gebauten Umwelt und zählt sechzehn Pflichten auf: Wassersysteme und -tanks, Innenraumluftqualität, Pools und Brunnen, Abwasser, zulässige Lärm- und Beleuchtungswerte, Wasser- und Luftproben, laufende Reinigung und Desinfektion, sofortige Reaktion auf Risiken und periodische Instandhaltung. „Eigentümer" ist hier, wer Eigentum hat ODER tatsächliche Kontrolle ausübt. Das Gesetz gilt in allen Zonen des Emirats, einschließlich Freizonen und DIFC. Bußgelder stehen als Rahmen, die Details in gesonderten Beschlüssen, die wir nicht gelesen haben.
Am 2026-09-15 anhand amtlicher Quellen geprüft: Der Text des Gesetzes Nr. 5 von 2025 stammt vom Dubai Legislation Portal (dlp.dubai.gov.ae), zugeschrieben dem Obersten Gesetzgebungskomitee des Emirats, 2025. Das Portal weist darauf hin, dass die englische Fassung eine Übersetzung ist und im Konfliktfall der arabische Text vorgeht. Dies ist keine Rechtsberatung: Eine konkrete Pflicht wird nach ihren eigenen Unterlagen beurteilt.
Ein Gesetz „über die öffentliche Gesundheit" wird meist überblättert: Es klingt nach Krankenhäusern und Epidemien. Es hat achtzehn Bereiche, und zwei davon sprechen unmittelbar zum Immobilieneigentümer — Gesundheit der gebauten Umwelt und Gesundheit von Arbeiterunterkünften.
Das Dokument ist das Law No. (5) of 2025 Concerning Public Health in the Emirate of Dubai mit 60 Artikeln.
Zuerst eine Unstimmigkeit in der Veröffentlichung selbst
In der uns vorliegenden englischen Fassung lautet der Schlussvermerk: „Issued in Dubai on 7 April 2024, Corresponding to 9 Shawwal 1446 A.H." Das Gesetz trägt jedoch die Nummer 5 von 2025, und der Rechtevermerk der Seite lautet 2025.
Das gregorianische Datum und die Gesetzesnummer passen nicht zusammen. Wir maßen uns nicht an, das richtige Datum zu bestimmen, und veröffentlichen keines als Tatsache. Das ist keine Pedanterie: Das Gesetz tritt neunzig Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft (Artikel 60), das Datum hat also praktische Bedeutung. Es ist am arabischen Original und am Amtsblatt zu prüfen.
Wo es gilt — die vierte Reichweitenformel
„The provisions of this Law apply in all zones across the Emirate, including in Special Development Zones and free zones, such as the Dubai International Financial Centre."
„Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten in allen Zonen des Emirats, einschließlich der besonderen Entwicklungszonen und der Freizonen, wie dem Dubai International Financial Centre." — Gesetz Nr. (5) von 2025, Artikel 4
Das ist die weiteste Formel, der wir begegnet sind: „in allen Zonen". Zum Vergleich — der Beschluss über Freizonen-Unternehmen außerhalb ihrer Zone nimmt DIFC-Finanzunternehmen aus, und das Tribunal für unvollendete Projekte nimmt Objekte innerhalb der DIFC-Grenzen aus. Grenzen sind nie identisch — sie werden jedes Mal neu gelesen.
Wer ist „Eigentümer" nach diesem Gesetz
Auch hier ist die Definition nicht um den Titel gebaut:
„Owner: A Person, or his legal representative, who owns or has actual control over the Built Environment or any part thereof."
„Eigentümer: eine Person oder ihr gesetzlicher Vertreter, die die gebaute Umwelt oder einen Teil davon besitzt oder tatsächlich kontrolliert." — Gesetz Nr. (5) von 2025, Artikel 2
Dieselbe Logik wie in der Abfallverordnung, wo die Pflicht den trifft, der operative Kontrolle über den Komplex hat. Eine Verwaltungsgesellschaft nimmt den Eigentümer nicht automatisch aus dem Anwendungsbereich — und sie selbst ebenso wenig: Das Gesetz sieht auf die tatsächliche Lage.
Gebaute Umwelt ist weit definiert: alles für das menschliche Leben Errichtete außer zu industriellen Zwecken — Gebäude, Straßen, Brücken, Tunnel, Strom- und Wassersysteme einschließlich Wassertanks, Systeme für Abfalltransport und -entsorgung, Abwassernetze und -anlagen sowie gemeinschaftliche Einrichtungen (Moscheen, Läden, Märkte, Parks, Haltestellen, Erholungsorte).
Sechzehn Pflichten des Eigentümers (Artikel 33)
Das ist der Kern. Die Liste folgt dem Aufbau des Gesetzes.
| Nr. | Pflicht |
|---|---|
| 1 | Einhaltung der Umwelt- und Gesundheitsanforderungen der zuständigen Stelle: Baustoffe, Innenraumluftqualität, Wassersysteme und -tanks, Pools, Brunnen, geschlossene Wasserläufe, Abwassersysteme und deren Behandlung, zulässige Lärm- und Beleuchtungswerte |
| 2 | Analyse von Wasserproben sowie Proben und Messungen der Innenraumluftqualität nach genehmigten Standards |
| 3 | Nutzung und Betrieb der gebauten Umwelt so, dass ihre Gesundheit gewährleistet ist |
| 4 | Reinigung und Desinfektion fortlaufend innerhalb der gebauten Umwelt und in ihrem Umfeld |
| 5 | sofortige Reaktion auf Gesundheitsrisiken oder -probleme in der gebauten Umwelt |
| 6 | keine Materialien verwenden, deren Emissionen unmittelbar oder mittelbar gesundheitsschädlich verunreinigen |
| 7 | Innenraumluftqualität nicht über unzulässige Werte steigen lassen und sie nach den Standards halten |
| 8 | Lüftung der Innenraumluft nach den genehmigten Standards sicherstellen |
| 9 | erforderliche Werkzeuge, Geräte, Systeme und moderne Technologien bereitstellen, einschließlich Messgeräten für Wasser- und Luftqualität |
| 10 | geeignete Ableitung gasförmiger Emissionen, luftverunreinigender Dämpfe und Wärme vorsehen |
| 11 | periodische Instandhaltung so durchführen, dass die Anforderungen weiterhin erfüllt werden |
| 12 | keine Tätigkeit ausüben, die der öffentlichen Gesundheit oder der Umgebung schaden kann |
| 13 | die gesundheitlichen, technischen und regulatorischen Bedingungen der zuständigen Stelle einhalten |
| 14 | sicherstellen, dass die eigenen Beschäftigten die genehmigten Schulungs- und Qualifizierungsprogramme absolvieren |
| 15 | die Bedingungen der beteiligten Stellen einhalten, einschließlich der Dubai Corporation for Ambulance Services |
| 16 | weitere Pflichten erfüllen, die durch Beschlüsse der beteiligten Stellen bestimmt werden |
Die Punkte 1, 2, 9 und 11 gehören zusammen gelesen: Verlangt wird kein einmaliges Putzen, sondern ein gemessener und gewarteter Zustand — mit Geräten, Proben und Turnus. Diese Kosten landen in der Servicegebühr, deren Aufbau nach Gesetz 6/2019 beschrieben ist.
Arbeiterunterkünfte sind ein eigener Bereich
Artikel 37 weist der zuständigen Stelle die Festlegung der Umwelt- und Gesundheitsbedingungen für Arbeiterunterkünfte zu: Baustoffe, Innenraumluftqualität, Wassersysteme, Abwasser, Lärmwerte und Beleuchtung; Inspektion, Prüfung, Kalibrierung und Bewertung von Systemen und Ausrüstung; Standards der periodischen Instandhaltung; Entnahme von Wasser- und Innenluftproben; sowie Maßnahmen, die den Eigentümer zur Abstellung von Verstößen zwingen. Für diesen Bereich sieht das Gesetz ein eigenes Instrument vor — den Workers Accommodation Health Permit (Artikel 2).
Bedingungen und Verfahren dieser Genehmigung beschreiben wir hier nicht: Sie stehen in Beschlüssen, die wir nicht gelesen haben.
Schädlingsbekämpfung nur mit Genehmigung
„No Person may practise any activity related to Public Health Pest Control in the Emirate, including Placement along the Product Chain of Pesticides, without first obtaining a Public Health Pest Control Permit."
„Niemand darf im Emirat eine Tätigkeit der Schädlingsbekämpfung im Bereich der öffentlichen Gesundheit ausüben, einschließlich des Inverkehrbringens von Pestiziden, ohne zuvor eine entsprechende Genehmigung erhalten zu haben." — Gesetz Nr. (5) von 2025, Artikel 41
Gesondert definiert das Gesetz gebrauchsfertige Pestizide — Mittel zur sofortigen Anwendung gegen Schädlinge ausschließlich in Wohnräumen, die vom Endnutzer weder verdünnt noch gemischt werden müssen. Haushaltsmittel und professionelle Behandlung sind damit schon auf Definitionsebene getrennt.
Haftung: ein Rahmen im Gesetz, die Details in Beschlüssen
Artikel 49 ist so aufgebaut:
| Was | Wie es im Gesetz steht | Artikel |
|---|---|---|
| Bußgeld für Verstöße gegen das Gesetz oder die dazu ergangenen Beschlüsse | nicht weniger als 500 Dirham und nicht mehr als 1.000.000 Dirham | 49(a) |
| welche Handlungen und welche Beträge genau | durch gesonderte Beschlüsse des Vorsitzenden des Exekutivrats bestimmt | 49(b) |
| Wiederholung desselben Verstoßes binnen eines Jahres | Bußgeld wird verdoppelt, höchstens jedoch 2.000.000 Dirham | 49(c) |
| zusätzliche Maßnahmen | Aussetzung der Tätigkeit bis zu sechs Monaten (unter Abwägung der Folgen für Beteiligte), Schließung der Räumlichkeiten bis zu drei Monaten, Vernichtung, Beschlagnahme, Rücknahme | 49(d) |
Der Rahmen „500 Dirham bis eine Million" ist der Rahmen des Gesetzes, nicht der Preis eines bestimmten Verstoßes. Die Zuordnung „Verstoß → Betrag" steht in den Beschlüssen des Vorsitzenden, und wir geben sie nicht wieder.
Was wir hier NICHT behaupten
- Das Erlass- und das Inkrafttretensdatum. Die englische Fassung druckt „7 April 2024" bei einem Gesetz mit der Nummer 2025; diesen Widerspruch lösen wir nicht auf. Das Gesetz tritt neunzig Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft (Artikel 60); das Veröffentlichungsdatum haben wir nicht geprüft.
- Die Höhe des Bußgeldes für einen konkreten Verstoß. Das Gesetz nennt nur einen Rahmen; Kataloge und Beträge stehen in Beschlüssen des Vorsitzenden des Exekutivrats, die wir nicht gelesen haben. Eine Rahmengrenze auf einen Einzelfall zu übertragen ist unzulässig.
- Die Standards selbst. Zulässige Lärm- und Beleuchtungswerte, Grenzwerte der Innenraumluft, Anforderungen an Wassersysteme und Tanks setzt die zuständige Stelle; im Gesetzestext stehen sie nicht.
- Die Bedingungen der Genehmigungen für Arbeiterunterkünfte und Schädlingsbekämpfung. Beide ergehen nach Beschlüssen, die wir nicht gesehen haben.
- Die übrigen sechzehn Bereiche der öffentlichen Gesundheit. Übertragbare und nichtübertragbare Krankheiten, Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Einreisehäfen, Tabak, Bestattungen und anderes bleiben außen vor: Wir haben nur den Ausschnitt bearbeitet, der sich an den Eigentümer der gebauten Umwelt richtet.
- Den Inhalt der Rechtsakte aus der Präambel. Es sind mehr als dreißig, föderale wie lokale; sie sind als Erlassgrundlagen genannt.
Quellen
- Law No. (5) of 2025 Concerning Public Health in the Emirate of Dubai — Dubai Legislation Portal: Definition des Eigentümers als Person, die die gebaute Umwelt besitzt oder tatsächlich kontrolliert, und Definition der gebauten Umwelt einschließlich Wassertanks und gemeinschaftlicher Einrichtungen (Artikel 2); Geltung in allen Zonen des Emirats einschließlich besonderer Entwicklungszonen und Freizonen wie des DIFC (Artikel 4); achtzehn Bereiche der öffentlichen Gesundheit einschließlich Gesundheit der gebauten Umwelt und der Arbeiterunterkünfte (Artikel 5); sechzehn Pflichten des Eigentümers im Bereich der Gesundheit der gebauten Umwelt (Artikel 33); Befugnisse der zuständigen Stelle bei Arbeiterunterkünften einschließlich Instandhaltungsstandards, Probenahme von Wasser und Innenluft sowie Maßnahmen zur Abstellung von Verstößen durch den Eigentümer (Artikel 37); Verbot der Schädlingsbekämpfung ohne Genehmigung (Artikel 41); Definition gebrauchsfertiger Pestizide für Wohnräume (Artikel 2); Bußgeld von 500 bis 1.000.000 Dirham, Bestimmung konkreter Handlungen und Beträge durch Beschlüsse des Vorsitzenden des Exekutivrats, Verdoppelung bei Wiederholung binnen eines Jahres mit Obergrenze 2.000.000 Dirham sowie zusätzliche Maßnahmen — Aussetzung bis sechs Monate und Schließung bis drei Monate (Artikel 49); Aufhebung entgegenstehender Bestimmungen (Artikel 59); Inkrafttreten neunzig Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt (Artikel 60). Der Schlussvermerk der englischen Fassung — „Issued in Dubai on 7 April 2024, Corresponding to 9 Shawwal 1446 A.H." — ist wie gedruckt wiedergegeben; den Widerspruch zur Gesetzesnummer lösen wir nicht auf.



