Das Dekret Nr. 25 von 2023 hat ein eigenes Gericht für Nachlasssachen errichtet und ihm ausschließliche Zuständigkeit für gleich zwei Kategorien gegeben: Nachlassklagen und Klagen auf Teilung von Eigentum, das in ungeteilten Anteilen gehalten wird. Herausgenommen sind Straf- und Arbeitsklagen im Zusammenhang mit einem Nachlass, Sachen der Sondertribunale sowie Klagen von Gesellschaftern, deren Gesellschaftsanteile an Erben fallen. Gegen Urteile der Berufungskammer gibt es keine Kassation — es bleibt der Wiederaufnahmeantrag.
Geprüft am 15.09.2026 anhand amtlicher Quellen: der Text des Dekrets Nr. 25 von 2023 stammt vom Dubai Legislation Portal (dlp.dubai.gov.ae). Quellenlinks stehen neben jedem Artikel und noch einmal am Ende. Dies ist keine Rechtsberatung: Die Zuständigkeit für eine Forderung bestimmt das Gericht.
Zwei frühere Analysen — die Teilung von Miteigentum und Erben, die sich über den Verkauf nicht einigen — endeten bei derselben Stelle. Zeit, sie für sich zu beschreiben.
Das Dokument ist das Decree No. (25) of 2023 Establishing the Probate Court in the Emirate of Dubai, erlassen am 14. Juni 2023. Nach Artikel 2 wird bei den Gerichten ein Gericht namens Probate Court errichtet, nach Artikel 3 liegt dort auch sein Hauptsitz.
Zwei Kategorien ausschließlicher Zuständigkeit
Artikel 5(a):
«Estate Claims, Lawsuits for Subdivision of Property Co-owned in Undivided Shares, and all claims and applications arising out of them»
«Nachlassklagen, Klagen auf Teilung von in ungeteilten Anteilen gehaltenem Eigentum sowie alle daraus hervorgehenden Klagen und Anträge» — Dekret Nr. (25) von 2023, Artikel 5(a)
Die zweite Kategorie ist für den Immobilienmarkt nicht weniger bedeutsam als die erste: Teilungsklagen über Miteigentum sind ausdrücklich genannt, und nicht nur für Nachlässe.
⚠️ Hier halten wir bewusst inne. Die Verwaltungsresolution Nr. 51 von 2020 weist Streitigkeiten über die Teilung ungeteilt gehaltenen Eigentums dem Zentrum für gütliche Streitbeilegung zu, während dieses Dekret von 2023 Teilungsklagen als ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts bezeichnet. Die naheliegende Lesart lautet «erst Güte, dann Gericht», und das Dekret ist das spätere Instrument — aber das ist unsere Lesart, nicht der Text. Wir unternehmen es nicht, beide Instrumente in Einklang zu bringen: Welche Regel für Ihre Forderung gilt, sagt Ihnen die Stelle, die Sie anrufen.
Was herausgenommen ist
Artikel 5(b) nennt drei Ausnahmen:
«1. criminal lawsuits and labour claims arising in connection with Inheritance or Estate Applications; 2. Estate Claims deemed under the jurisdiction of the Special Tribunals formed in the Emirate pursuant to a resolution of the Ruler; 3. claims filed by partners in companies whose ownership devolves to Heirs»
Die dritte Ausnahme verdient von allen, deren Immobilie über eine Gesellschaft gehalten wird, eine zweite Lesung: Ein Streit unter Gesellschaftern einer solchen Gesellschaft ist vor diesem Gericht keine Nachlasssache, auch wenn die Anteile an Erben gefallen sind. Das Recht an der Immobilie selbst beweist weiterhin die Eintragung: warum allein das Register.
Wie ein Verfahren endet
Artikel 18(a): Urteile der Berufungskammer
«will not be subject to appeal by cassation»
Artikel 18(b) lässt einen anderen Weg: gegen rechtskräftige Urteile ist ein Wiederaufnahmeantrag möglich.
Praktische Folge: weniger Instanzen als erwartet. Das spricht dafür, früh in Beweise zu investieren, statt auf «wir gehen bis zur Kassation» zu setzen.
Wo sich das einfügt
| Situation | Erste Adresse | behandelt in |
|---|---|---|
| Erben stimmen dem Verkauf der Wohnung nicht zu | Verfahren des Land Department, dann dieses Gericht | Dekret Nr. 31 von 2023 |
| Miteigentümer ohne Erbenstellung können nicht teilen | Zentrum für gütliche Streitbeilegung | Resolution Nr. 51 von 2020 |
| ein Anteil ist an einen Minderjährigen gefallen | die zuständige Stiftung, Vertretung vor Gericht | Gesetz Nr. 17 von 2022 |
| Inhaberschaft soll vorab durch Regeln gebunden werden | notariell beurkundeter Vertrag | Gesetz Nr. 9 von 2020 |
Was wir hier NICHT behaupten
- Das Verhältnis dieses Dekrets zur Resolution Nr. 51 von 2020. Wir geben beide Texte wieder und leiten daraus keine gemeinsame Regel ab.
- Einreichungsverfahren, Gebühren oder Verfahrensdauer. Sie stehen nicht in den behandelten Artikeln.
- Zusammensetzung und Zuständigkeit der Sondertribunale. Artikel 5(b) verweist auf einen Beschluss des Herrschers, den wir nicht zitieren.
- Dass das Dekret Bestimmungen zu Nicht-Muslimen oder Ausländern enthält. Im geprüften Text fanden wir keine und sagen daher nichts dazu.
Quellen
- Decree No. (25) of 2023 Establishing the Probate Court in the Emirate of Dubai — Dubai Legislation Portal: Artikel 2 (Errichtung des Gerichts), Artikel 3 (Hauptsitz), Artikel 5(a) (ausschließliche Zuständigkeit: Nachlassklagen und Teilungsklagen über Miteigentum), Artikel 5(b) (drei Ausnahmen), Artikel 18 (keine Kassation gegen Urteile der Berufungskammer; Wiederaufnahmeantrag). Erlassen am 14. Juni 2023.
- Administrative Resolution No. (51) of 2020 Concerning the Jurisdiction of the Centre for Amicable Settlement of Disputes — daneben zitiert als zweiter Text zur Teilung von Miteigentum.


