Die zweite Position auf der Gästerechnung ist die Kommunalabgabe auf die Umsätze des Betriebs. Ein Dekret von 2019 senkte sie von zehn auf sieben Prozent, und ein Beschluss vom September 2025 erstattet hundert Prozent dieser Abgabe und des Tourism Dirham an Hotels in ausgewiesenen Gebieten — dem Betrieb, nicht dem Gast. Die Verordnung Nr. 2 von 2006, die sie einführte, öffnet sich auf dem Portal nicht: Unter dieser Nummer und diesem Jahr liegt dort ein anderer Erlass, über Straßenreparaturen. Wir veröffentlichen das Belegbare und geben nicht wieder, was wir nicht gelesen haben.
Geprüft anhand amtlicher Quellen am 2026-09-16: Die Texte des Dekrets Nr. 27 von 2019, des Beschlusses des Exekutivrats Nr. 68 von 2025 und der Local Order Nr. 6 von 2003 stammen vom Dubai Legislation Portal (dlp.dubai.gov.ae), Zuordnung: Oberster Gesetzgebungsausschuss des Emirats. Das Portal weist darauf hin, dass die englische Fassung eine Übersetzung ist und bei Abweichungen der arabische Text vorgeht. Der Satz ist in jener Formulierung wiedergegeben, in der ihn das Dekret von 2019 festhält. Einen Status „in Kraft" druckt das Portal nicht — prüfen Sie vor der Berechnung beim Departement nach. Dies ist keine Rechtsberatung.
In unserer Analyse des Tourism Dirham benannten wir die letzte Lücke des Tourismusblocks: die Kommunalabgabe auf Hotelumsätze, eingeführt durch die Verordnung Nr. 2 von 2006, die wir nicht gelesen hatten. Wir schließen sie nun — mit einem Vorbehalt, der offen ausgesprochen werden muss.
Zuerst das, was uns nicht gelungen ist
Den Text der Verordnung 2/2006 haben wir auf dem Portal nicht gefunden. Unter der Adresse, die dieser Nummer und diesem Jahr entspricht, liegt ein gänzlich anderer Erlass — „Regulation No. (2) of 2006 Concerning Calculation and Collection of the Costs of Repair of Roads Affected by Accidents in the Emirate of Dubai", also über die Beitreibung der Kosten von Straßenreparaturen nach Unfällen. Wir haben das per Abruf geprüft, nicht vermutet: die Seite öffnet sich und enthält das Straßendokument.
Also tragen eine Nummer und ein Jahr zwei verschiedene Erlasse, und jener über Hotelumsätze öffnete sich uns auf Englisch nicht. Die praktische Folge für den Leser: Eine Suche nach „Regulation 2 of 2006 Dubai" führt zur Straßenverordnung, nicht zur Hotelabgabe.
Deshalb steht unten nichts zur Bemessungsgrundlage (was als „Umsätze" gilt — Zimmer, Speisen und Getränke, alles zusammen), nichts zum Zahlungsverfahren und nichts zu Sanktionen: All das lebt in einem Text, den wir nicht gelesen haben. Erfinden werden wir ihn nicht.
Was belegbar ist: der Satz und wer ihn geändert hat
Den Satz nennt nicht die Verordnung selbst, sondern das Dekret über die Senkung von Abgaben, und es nennt ihn wörtlich:
| Position | Wert |
|---|---|
| Satz vor der Senkung | 10% der Umsätze von Hotelbetrieben |
| Satz nach der Senkung | 7% der Umsätze von Hotelbetrieben |
Artikel 1(b) des Dekrets Nr. 27 von 2019 lautet: Die auf die Umsätze von Hotelbetrieben gemäß der genannten Verordnung Nr. (2) von 2006 erhobene Kommunalabgabe wird von zehn Prozent (10%) auf sieben Prozent (7%) gesenkt. Das Dekret erließ der Herrscher von Dubai am 4. September 2019; es trat am Tag des Erlasses in Kraft.
Ein Vorbehalt, den das Dekret selbst trägt. Absatz 1(d) überträgt dem Obersten Finanzausschuss die Festlegung der Zeiträume, in denen diese Senkungen gelten. Sieben Prozent sind somit keine für dauerhaft erklärte Größe, sondern eine Senkung, deren Dauer das Dekret einer anderen Stelle überlässt. Die Beschlüsse des Ausschusses haben wir nicht gelesen und behaupten dazu nichts.
Der Beschluss vom September 2025: hundert Prozent zurück — aber nicht an den Gast
Das jüngste Dokument dieses Strangs ist der Beschluss des Exekutivrats Nr. 68 von 2025 vom 15. September 2025. Er billigt eine Initiative finanzieller Unterstützung, und deren Definition lohnt die wörtliche Lektüre: Die Initiative ist die Erstattung von 100% der auf Hotelumsätze erhobenen Kommunalabgabe und des Tourism Dirham.
Das lässt sich leicht missverstehen, daher deutlich: Es ist eine Erstattung an den Betrieb, kein Erlass für den Gast. Die Abgaben werden weiterhin nach den geltenden Regeln erhoben und abgeführt und danach an die qualifizierten Betriebe zurückgegeben. Von der Gästerechnung verschwindet nichts.
Voraussetzungen (Artikel 4): Der Betrieb muss in ausgewiesenen Gebieten liegen — genannt sind Dubai South, Palm Jebel Ali, Dubai Parks and Resorts, Dubai Islands oder weitere vom Departement für Wirtschaft und Tourismus ausgewiesene Gebiete; einen Antrag stellen; eine gültige Lizenz halten; den Betrieb binnen drei Jahren aufnehmen; und die Abgaben ordnungsgemäß erheben und abführen. Die Begünstigung läuft höchstens zwei Jahre, verlängerbar um ein weiteres.
Beendigung (Artikel 5): Nichtverlängerung der Lizenz, Versäumen der Fristen zur Betriebsaufnahme, Verstöße bei Erhebung und Abführung, Ablauf der Begünstigungsdauer, falsche Angaben. Das Erstattungsverfahren selbst regelt ein gesonderter Beschluss des Finanzdepartements, den wir nicht gelesen haben.
Hochzeiten: eine alte und enge Ausnahme
Die Local Order Nr. 6 von 2003, erlassen am 11. Juni 2003 von Hamdan bin Rashid Al Maktoum als Vorsitzendem der Stadtverwaltung Dubai, befreit männliche VAE-Staatsangehörige von der Kommunalabgabe bei der Anmietung von Sälen in Hotelbetrieben für Hochzeitsfeiern. Sie hob die Local Order Nr. 6 von 2002 und Anweisungen vom 25. Dezember 1999 auf. Einen Satz nennt dieses Dokument überhaupt nicht — es geht nur um die Ausnahme.
Zwei Abgaben auf einer Rechnung: worin sie sich unterscheiden
Nun, da der Tourismusblock vollständig ist, wird der Unterschied klar:
| Merkmal | Tourism Dirham | Kommunalabgabe |
|---|---|---|
| Worauf erhoben | auf ein belegtes Zimmer je Nacht | auf die Umsätze des Betriebs |
| Wie berechnet | fester Betrag nach Kategorie | Anteil am Umsatz |
| Zeitlicher Deckel | dreißig aufeinanderfolgende Nächte | in den gelesenen Quellen nicht genannt |
| Wer als Zahler genannt ist | der Hauptgast | in den gelesenen Quellen nicht genannt |
Die dritte und vierte Zeile sind nicht deshalb leer, weil es keine Grenzen gäbe, sondern weil wir die Verordnung nicht gelesen haben, in der sie stehen könnten. Eine leere Zelle ist hier ehrlicher als eine plausible Vermutung.
Was wir hier nicht behaupten
- Die Bemessungsgrundlage. Was genau zu den „Umsätzen" zählt — Zimmer, Restaurants, Bars, Spa — wissen wir nicht, weil wir die Verordnung 2/2006 nicht gelesen haben. Keine einzige Zeile dazu steht hier.
- Ob 7% heute gelten. Das Dekret von 2019 hat die Dauer der Senkungen ausdrücklich dem Obersten Finanzausschuss übertragen; dessen Beschlüsse haben wir nicht gesehen.
- Das Erstattungsverfahren der Initiative von 2025. Es regelt ein gesonderter Beschluss des Finanzdepartements, den wir nicht gelesen haben.
- Wer heute der Regulierer ist. Die Dokumente nennen die Stadtverwaltung Dubai, DTCM und das durch Gesetz Nr. 20 von 2021 errichtete Departement für Wirtschaft und Tourismus. Die Rechtsnachfolge beschreiben wir nicht — sie steht nicht in den gelesenen Quellen.
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