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Timesharing in Dubai: Gesetz Nr. 14 von 2020, zehn Tage Widerruf und ein Jahr Kündigung
Regulierung

Timesharing in Dubai: Gesetz Nr. 14 von 2020, zehn Tage Widerruf und ein Jahr Kündigung

16 September 2026• 10 min read• ECOSYSTEM Research

Timesharing und Punktemodelle sind in Dubai keine Grauzone: Seit 2020 haben sie ein eigenes Gesetz. Es gibt dem Käufer zehn Tage, ohne Begründung und ohne einen einzigen Dirham Kosten vom Vertrag zurückzutreten, ein Jahr für die einseitige Kündigung in fünf benannten Fällen (darunter: der Verkäufer hatte keine Genehmigung oder der Vertrag wurde nie im Immobilienregister eingetragen), erklärt jede Klausel zulasten des Käufers für nichtig und verbietet, ihm irgendetwas zu berechnen, was der Vertrag nicht vorsieht. Wir lesen es Artikel für Artikel — und vermerken einen Widerspruch in der englischen Fassung selbst zum Inkrafttreten.

Am 2026-09-16 anhand amtlicher Quellen geprüft: Der Text des Gesetzes Nr. 14 von 2020 stammt vom Dubai Legislation Portal (dlp.dubai.gov.ae), der Rechtevermerk nennt das Oberste Gesetzgebungskomitee des Emirats. Das Portal weist darauf hin, dass die englische Fassung eine Übersetzung ist und im Konfliktfall der arabische Text vorgeht. Dies ist keine Rechtsberatung: Ein konkreter Vertrag wird nach seinem eigenen Wortlaut beurteilt.

„Kaufen Sie eine Woche im Hotel — für immer" ist ein Modell mit weltweit schlechtem Ruf, und in Dubai wird es unter anderem an Touristen verkauft. Seit 2020 hat es ein eigenes Gesetz, geschrieben mit deutlicher Neigung zum Käuferschutz. Das Wichtigste daran sind zwei Fristen und ein Wort: nichtig.

Das Dokument ist Law No. (14) of 2020 Concerning Timeshare Schemes in the Emirate of Dubai, erlassen vom Herrscher von Dubai am 24. November 2020 (9. Rabi al-Thani 1442 n. H.).

Was das Gesetz regelt

Es unterscheidet zwei Konstruktionen (Artikel 2):

  • der Timeshare-Vertrag — der Verkauf eines Intervalls: des Rechts, eine bestimmte Unterkunftseinheit während eines regelmäßigen Zeitraums zu nutzen;
  • der punktebasierte Vertrag — der Kauf von Punkten, die gegen das Recht eingetauscht werden, die angegebene oder eine alternative Einheit zu nutzen, auch außerhalb des Emirats. Punkte werden nach Belegungssaison sowie Größe, Ausstattung und Lage der Einheit bewertet.

Die „Einheit" ist hier eine von der Behörde klassifizierte und für das Modell zugelassene Unterkunftseinheit: Einheiten in Hotels, Resorts, Hotelapartments und anderen Hotelbetrieben.

Das Gesetz gilt (Artikel 3) für alle, die die Tätigkeit im Emirat ausüben — einschließlich Sonderentwicklungszonen und Freizonen wie dem DIFC —, für Betreiber von Tauschprogrammen und für die Verträge selbst, sofern die Einheit im Emirat liegt.

Als Regulierer nennt der Text das DTCM, das Department of Tourism and Commerce Marketing. Eine sachliche Anmerkung: die Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz wurde 2023 vom Generaldirektor des Department of Economy and Tourism erlassen, und ihre Präambel nennt das Gesetz Nr. 20 von 2021 über die Errichtung dieser Behörde. Wir berichten das als Tatsache aus den Dokumenten und beschreiben die Rechtsnachfolge nicht weiter.

Ohne Genehmigung weder Verkauf noch Werbung

Artikel 6: niemand darf die Tätigkeit ausüben oder für ihre Ausübung werben ohne Genehmigung der Behörde; eine Niederlassung darf nur mit ihrer Erlaubnis eröffnet werden; eine Einheit darf nur mit gesonderter Zustimmung für ein Modell bestimmt werden. Artikel 7 fügt ein eigenes Verbot hinzu: Marketing, Werbung und Bewerbung von Punkten oder Intervallen — in jeder Form, innerhalb oder außerhalb des Emirats — nur mit Erlaubnis der Behörde.

Genehmigung und Zustimmung gelten ein Jahr und sind um denselben Zeitraum verlängerbar; auf Antrag kann die Laufzeit bis zu vier Jahre betragen; zu verlängern ist spätestens 30 Tage vor Ablauf (Artikel 10). Die Behörde führt ein Tätigkeitsregister mit Betreibern, zugelassenen Einheiten und den zur Vermarktung Berechtigten (Artikel 8).

Zehn Tage Widerruf — ohne einen Dirham Kosten

Die praktischste Norm des Gesetzes ist Artikel 17:

"A Beneficiary will be entitled to withdraw from a Timeshare Contract or a Points-based Contract, without giving any reason, within ten (10) days from the date of receiving the signed copy of the contract. Nevertheless, the parties may agree to a longer withdrawal period."

„Der Erwerber ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen binnen zehn Tagen ab Erhalt der unterzeichneten Vertragsausfertigung vom Timeshare- oder punktebasierten Vertrag zurückzutreten. Die Parteien können eine längere Frist vereinbaren." — Law No. (14) of 2020, Artikel 17

Die Erklärung erfolgt schriftlich — per Einschreiben oder E-Mail an die im Vertrag genannte Anschrift des Betreibers oder auf einem anderen im Vertrag vorgesehenen Weg. Und entscheidend: dem Erwerber entstehen durch den Rücktritt keinerlei Kosten oder finanzielle Verbindlichkeiten.

Beachten Sie den Fristbeginn: nicht die Unterschrift, sondern der Erhalt der unterzeichneten Ausfertigung. Deshalb verlangt Artikel 16 die Aushändigung einer Ausfertigung bei Unterzeichnung — und macht sie zur Wirksamkeitsvoraussetzung.

Ein Jahr Kündigung: fünf Gründe

Artikel 18 gibt dem Erwerber das Recht, binnen eines Jahres ab Vertragsschluss einseitig zu kündigen, wenn:

  1. der Betreiber bei Vertragsschluss keine Genehmigung oder Zustimmung der Behörde hatte;
  2. der Vertrag die wesentlichen Angaben nach Gesetz und den dazu ergangenen Beschlüssen nicht enthält;
  3. der Betreiber dem Erwerber keine unterzeichnete Ausfertigung ausgehändigt hat;
  4. der Betreiber den punktebasierten Vertrag nicht in sein Register eingetragen hat;
  5. der Betreiber nichts unternommen hat, um den Timeshare-Vertrag im Immobilienregister eintragen zu lassen.

Die Entschädigung richtet sich nach der Vereinbarung der Parteien; kommt keine zustande, kann der Erwerber das zuständige Gericht anrufen.

Was einen Vertrag nichtig macht

Artikel 16 nennt die Wirksamkeitsvoraussetzungen: Schriftform und Unterschrift des Betreibers; Aushändigung einer Ausfertigung bei Unterzeichnung; Namen und Identifikationsangaben der Parteien, Datum und Ort des Abschlusses, Laufzeit, Entgelt und Pflichten der Parteien; die ausdrückliche Angabe des Rücktrittsrechts nach Artikel 17; als Gegenstand eine von der Behörde zugelassene und klassifizierte Einheit; beim Timeshare-Vertrag die Eintragung im Immobilienregister nach Ablauf der Rücktrittsfrist. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist der Vertrag nichtig.

Zusätzlich Artikel 20: jede Klausel, die Rechte des Erwerbers aus dem Gesetz beeinträchtigt oder den Betreiber von seinen Pflichten befreit, ist nichtig. Und Artikel 12 Nr. 16: Die Mängelgewährleistung für Mängel, die die Nutzung ausschließen oder mindern, ist zwingend, und eine Vereinbarung über ihre Abbedingung ist nichtig.

Auch hier entscheidet das Register

Artikel 21 ist aus dem Immobilienregistergesetz 7/2006 vertraut:

"Any disposition transferring or restricting the ownership of a Timeshare Interval will be null and void unless it is registered in the Real Property Register."

„Jede Verfügung, die das Eigentum an einem Timeshare-Intervall überträgt oder beschränkt, ist nichtig, wenn sie nicht im Immobilienregister eingetragen ist." — Law No. (14) of 2020, Artikel 21

Die Rechte aus dem Vertrag werden nach Ablauf der Rücktrittsfrist eingetragen. Gehen Rechte auf einen anderen über — zu Lebzeiten oder auf Erben —, muss der Betreiber den Übergang eintragen lassen (Artikel 25).

Was der Betreiber muss und nicht darf

Von den zwanzig Pflichten des Artikels 12 sind dies die, die der Erwerber im Geldbeutel spürt:

  • keine Gebühren oder Beträge berechnen, die der Vertrag nicht vorsieht (Nr. 14);
  • die Einheit mit Strom, Wasser und Internet ohne Zusatzkosten versorgen (Nr. 15);
  • die Einheiten umfassend versichern gegen alle möglichen Risiken und Schäden, einschließlich Naturgefahren (Nr. 11);
  • regelmäßige Instandhaltung samt Austausch und Erneuerung von Möbeln und Innen- wie Außenausstattung (Nr. 10) und dafür jedes Jahr einen ausreichenden Zeitraum freihalten (Nr. 12);
  • die Abgaben für Einheiten innerhalb von Wohnungseigentum nach dem Gesetz Nr. 6 von 2019 zahlen (Nr. 13).

Artikel 14: Die Einheit wird fristgerecht in geeignetem Zustand und frei von Nutzungshindernissen übergeben, und der Besitz des Erwerbers bleibt bis zum Ende des Intervalls ungestört. Die Vertragsbedingungen gelten für die Übergabe, soweit sie nicht unbillig gegenüber dem Erwerber sind und ihn an der Nutzung hindern.

Artikel 22 verbietet dem Betreiber die Störung der Nutzung; seine Haftung reicht über eigene Handlungen und die seiner Leute hinaus und erfasst Störungen durch jede Person, die von ihm ein Recht an der Einheit erhalten hat. Kann der Erwerber deshalb sein Intervall nicht nutzen, kann er vor Gericht Aufhebung, Minderung und Schadensersatz verlangen.

Übertrag, Abtretung, Vererbung

  • Übertrag des Intervalls: Antrag beim Betreiber mindestens 45 Tage vor Beginn, Übertrag bis zu zwei Jahre. Wer die Frist versäumt oder nicht zahlt, verliert das Recht (Artikel 23).
  • Abtretung des Intervalls ganz oder teilweise an Dritte bei schriftlicher Anzeige vor Beginn; der Betreiber kann Erwerber und Zessionar gesamtschuldnerisch in Anspruch nehmen (Artikel 24).
  • Rechtsübergang zu Lebzeiten (entgeltlich oder unentgeltlich) und auf Erben im Todesfall — mit schriftlicher Anzeige; die Erben können stattdessen die Beendigung verlangen (Artikel 25).

Sanktionen und Beschwerdeweg

Artikel 30 setzt einen Rahmen, keinen Tarif:

Was Artikel 30 sagtWie im Gesetz gedruckt
Untergrenze der Geldstrafe100 Dirham
Wiederholung desselben Verstoßes binnen eines Jahresdie Strafe wird verdoppelt
Obergrenze1.000.000 Dirham
zusätzliche MaßnahmenAussetzung der Tätigkeit bis zu sechs Monate oder Widerruf der Genehmigung bzw. Zustimmung
nach dem Widerrufeine neue Genehmigung ist ein Jahr nach dem Widerruf möglich

⚠️ Die Liste der verbotenen Handlungen und die jeweilige Geldstrafe überlässt das Gesetz einem gesonderten Beschluss des Vorsitzenden des Exekutivrats (Artikel 30 lit. b). Die Präambel der Durchführungsverordnung von 2023 nennt einen solchen Akt — Beschluss des Exekutivrats Nr. 6 von 2023 über Gebühren und Bußgelder für Timesharing —, doch wir haben ihn nicht gelesen und nennen hier keinen Betrag für einen konkreten Verstoß. Keine der Grenzen darf auf einen Einzelfall übertragen werden.

Eine Beschwerde gegen jede Entscheidung oder Maßnahme kann binnen 30 Tagen nach Zustellung schriftlich beim Generaldirektor eingereicht werden; ein Ausschuss entscheidet binnen 30 Tagen, und seine Entscheidung ist endgültig (Artikel 32). Über Streitigkeiten entscheiden die Gerichte von Dubai und die DIFC Courts, jeweils in ihrem Zuständigkeitsbereich (Artikel 27).

Ein Widerspruch in der englischen Fassung selbst

Artikel 39 lautet in der englischen Portalfassung: Das Gesetz wird im Amtsblatt veröffentlicht und tritt „three (6) months" nach der Veröffentlichung in Kraft — „drei" in Worten, „(6)" in Ziffern. Wir lösen diesen Widerspruch nicht auf: Das Portal stellt ausdrücklich klar, dass im Konfliktfall der arabische Text vorgeht, und das Veröffentlichungsdatum haben wir nicht geprüft. Erlassdatum ist der 24. November 2020.

Wer die Tätigkeit bei Inkrafttreten bereits ausübte, erhielt nach Artikel 35 sechs Monate zur Anpassung, verlängerbar um denselben Zeitraum. Artikel 36 erhielt früher geschlossene Verträge: Sie bleiben bis zum Ablauf oder zur Beendigung wirksam, richten sich nach ihren eigenen Bedingungen, und das Gesetz greift für alles, wozu sie schweigen — jedenfalls aber für Vertragseintragung, Genehmigungen, Pflichten der Parteien und die Tourism-Dirham-Abgabe.

Was wir hier NICHT behaupten

  • Bußgeldbeträge für konkrete Verstöße oder Gebührenhöhen. Sie stehen in Beschlüssen des Vorsitzenden des Exekutivrats; wir haben sie nicht gelesen.
  • Den Inhalt der Durchführungsverordnung Nr. 74 von 2023. Wir nennen ihre Existenz und die erlassende Stelle, geben ihre Regeln hier aber nicht wieder.
  • Dass ein bestimmtes Marktangebot Timesharing im Sinne dieses Gesetzes ist. Das ist eine Frage des Vertragstextes und des Status des Betreibers im Register der Behörde.
  • Die Liste der genehmigten Betreiber. Das Register führt die Behörde; wir geben es nicht wieder.
  • Das kalendarische Inkrafttreten. Die englische Fassung des Artikels 39 druckt die Frist widersprüchlich („three (6) months"); wir lösen das nicht auf und haben das Veröffentlichungsdatum nicht geprüft.
  • Steuerfolgen oder die Tourism-Dirham-Abgabe in Zahlen. Artikel 29 verweist auf den Beschluss des Exekutivrats Nr. 2 von 2014 nebst Änderungen; wir haben ihn nicht gelesen.

Quellen

  • Law No. (14) of 2020 Concerning Timeshare Schemes in the Emirate of Dubai — Dubai Legislation Portal: Erlass durch den Herrscher von Dubai am 24. November 2020, entsprechend 9. Rabi al-Thani 1442 n. H.; Definitionen der Unterkunftseinheit, des Timeshare-Vertrags, des punktebasierten Vertrags, des Intervalls, der Tätigkeit, des Betreibers, des Erwerbers, des Modells, der Punkte, der Genehmigung, der Zustimmung, des Tauschprogramms, des Tätigkeitsregisters, des Immobilienregisters und des Betreiberregisters (Artikel 2); Geltung für Sonderentwicklungs- und Freizonen einschließlich DIFC, für Tauschprogrammbetreiber und für Verträge über Einheiten im Emirat (Artikel 3); Ziele einschließlich Verbraucherschutzgarantien (Artikel 4); achtzehn Befugnisse der Behörde einschließlich Abstimmung mit dem Land Department und dem DIFC über die Eintragung von Rechten an Intervallen (Artikel 5); Verbot der Ausübung und Bewerbung ohne Genehmigung, der Niederlassung und der Widmung von Einheiten ohne Zustimmung (Artikel 6); Verbot von Marketing und Werbung innerhalb und außerhalb des Emirats ohne Erlaubnis (Artikel 7); Tätigkeitsregister (Artikel 8); einjährige Laufzeit, Verlängerung bis zu vier Jahren und Erneuerung mindestens 30 Tage vor Ablauf (Artikel 10); Klassifizierung der Einheiten und deren Höher- oder Herabstufung (Artikel 11); zwanzig Pflichten des Betreibers, darunter das Verbot vertraglich nicht vorgesehener Beträge, Strom, Wasser und Internet ohne Zusatzkosten, umfassende Versicherung, periodische Instandhaltung samt freizuhaltendem Zeitraum, Zahlung der Abgaben im Wohnungseigentum, Nichtigkeit einer Befreiung von der Mängelgewährleistung und Eintragung der Verträge (Artikel 12); Pflicht zu ruhigem, ununterbrochenem Aufenthalt (Artikel 13); Übergabe in geeignetem, hindernisfreiem Zustand und Nichtanwendung unbilliger Klauseln (Artikel 14); Pflichten des Erwerbers (Artikel 15); sechs Wirksamkeitsvoraussetzungen und Nichtigkeit bei deren Fehlen (Artikel 16); Rücktrittsrecht binnen zehn Tagen ab Erhalt der unterzeichneten Ausfertigung, ohne Grund und ohne Kosten (Artikel 17); einseitiges Kündigungsrecht binnen eines Jahres aus fünf Gründen, Entschädigung nach Vereinbarung oder Gerichtsentscheid (Artikel 18); Vorauszahlungen während der Rücktrittsfrist nach einem Beschluss des Generaldirektors (Artikel 19); Nichtigkeit erwerberbenachteiligender Klauseln (Artikel 20); Eintragung der Rechte nach Ablauf der Rücktrittsfrist und Nichtigkeit nicht eingetragener Verfügungen (Artikel 21); Störungsverbot, Haftungserstreckung auf Dritte und Anspruch auf Aufhebung, Minderung und Schadensersatz (Artikel 22); Übertrag des Intervalls auf Antrag mindestens 45 Tage vorher für bis zu zwei Jahre (Artikel 23); Abtretung mit Anzeige und gesamtschuldnerische Haftung (Artikel 24); Rechtsübergang zu Lebzeiten und auf Erben mit Eintragungspflicht des Betreibers (Artikel 25); Tauschprogramme (Artikel 26); Zuständigkeit der Gerichte Dubais und der DIFC Courts (Artikel 27); Gebühren nach Beschluss des Vorsitzenden des Exekutivrats (Artikel 28); Anwendung des Beschlusses Nr. 2 von 2014 zur Tourism-Dirham-Abgabe (Artikel 29); Geldstrafe von mindestens 100 Dirham, Verdoppelung bei Wiederholung binnen eines Jahres, Obergrenze 1.000.000 Dirham, Verweisung der verbotenen Handlungen und ihrer Strafen an einen Beschluss des Vorsitzenden des Exekutivrats, Aussetzung der Tätigkeit bis zu sechs Monaten, Widerruf der Genehmigung und Neuerteilung nach einem Jahr (Artikel 30); Befugnisse der Behördenmitarbeiter als Ermittlungspersonen (Artikel 31); Beschwerde binnen 30 Tagen, Entscheidung binnen 30 Tagen, endgültig (Artikel 32); Nichthaftung der Behörde gegenüber Dritten (Artikel 34); sechsmonatige Anpassungsfrist, verlängerbar (Artikel 35); Fortgeltung früher geschlossener Verträge und Anwendung des Gesetzes auf deren Regelungslücken (Artikel 36); Veröffentlichung und Inkrafttreten mit dem Widerspruch der englischen Fassung — „three (6) months" nach der Veröffentlichung (Artikel 39).
  • Administrative Resolution No. (74) of 2023 Issuing the Implementing Bylaw of Law No. (14) of 2020 — Dubai Legislation Portal: Erlass durch den Generaldirektor des Department of Economy and Tourism; Präambel mit dem Gesetz Nr. 7 von 2006, dem Gesetz Nr. 7 von 2013, dem Gesetz Nr. 14 von 2020, dem Gesetz Nr. 5 von 2021, dem Gesetz Nr. 20 von 2021, dem Dekret Nr. 17 von 2013 sowie den Beschlüssen des Exekutivrats Nr. 2 von 2014 und Nr. 6 von 2023.
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