Wer legt in Dubai die Grenzen eines Grundstücks fest und stellt die Karte mit Koordinaten, Fläche und Maßen aus? Das Gesetz Nr. 6 von 2017 macht die Stadtverwaltung zur AMTLICHEN Quelle der Vermessungsdaten und zur ausschließlich befugten Stelle für Vermessungen und Katasterkarten — hält dabei aber ausdrücklich fest, dass die Befugnisse des Land Department zur Ausstellung von Karten für die Eintragung von Rechten unberührt bleiben. Acht Handlungen sind ausdrücklich verboten, darunter das Versetzen oder Verdecken von Grenzmarken und das Veröffentlichen falscher Grenzangaben.
Am 2026-09-16 anhand amtlicher Quellen geprüft: Der Text des Gesetzes Nr. 6 von 2017 stammt vom Dubai Legislation Portal (dlp.dubai.gov.ae). Das Portal weist darauf hin, dass die englische Fassung eine Übersetzung ist und im Konfliktfall der arabische Text vorgeht. Dies ist keine Rechtsberatung: Ein konkretes Grundstück wird nach seinen eigenen Unterlagen beurteilt.
„Wo genau verläuft meine Grundstücksgrenze und wie groß ist die Fläche" klingt technisch — bis es streitig wird. Ein eigenes Gesetz beantwortet die Frage.
Das Dokument ist das Law No. (6) of 2017 Regulating Survey Works in the Emirate of Dubai.
Wer für das Messen zuständig ist
„The DM is the competent entity responsible for regulating Survey Works in the Emirate and is the official authorised source of the data and information resulting from these works."
„Die Stadtverwaltung ist die für die Regelung der Vermessungsarbeiten im Emirat zuständige Stelle und die amtlich befugte Quelle der aus diesen Arbeiten hervorgehenden Daten und Informationen." — Gesetz Nr. (6) von 2017, Artikel 5
Die Stadtverwaltung ist ausschließlich befugt, Land-, hydrografische und seismische Vermessungen durchzuführen; Vermessungspläne, Basiskarten, Standortkarten und Katasterkarten zu erstellen, auszustellen und fortzuschreiben; und die vermessungsbezogenen Berufe zu regeln.
Der Anwendungsbereich (Artikel 3) erfasst alle Vermessungsarbeiten im gesamten Emirat, einschließlich besonderer Entwicklungszonen und Freizonen wie des DIFC. Was eine besondere Entwicklungszone ist, steht im Beitrag zum Dekret 22/2009.
Das Dokument, das den Eigentümer unmittelbar betrifft
Unter den Definitionen des Artikels 2 steht jene, für die sich das Gesetz lohnt:
„Cadastral Map: A map showing the boundaries, coordinates, area, dimensions, and use of a privately-owned land plot issued based on the records of the Land Department and as per the master plan of the Emirate."
„Katasterkarte: eine Karte, die Grenzen, Koordinaten, Fläche, Maße und Nutzung eines privaten Grundstücks zeigt, ausgestellt auf Grundlage der Aufzeichnungen des Land Department und nach dem Masterplan des Emirats." — Gesetz Nr. (6) von 2017, Artikel 2
Beachten Sie den Bau: Die Karte stellt die Stadtverwaltung aus, aber auf Grundlage der Aufzeichnungen des Land Department. Das Recht entsteht durch den Registereintrag — das ist Gesetz 7/2006; die Vermessung beschreibt, wo dieses Recht auf dem Boden liegt.
Daneben steht die Standortkarte — dasselbe für staatseigene oder staatlich zugeteilte Flächen. Und die Grenzmarke — physische Punkte mit bekannten Koordinaten, darunter Gebäudeeckmarken und Marken des Verkehrsraums.
Die Linie zum Land Department wird ausdrücklich gezogen
Artikel 9 weist zunächst Erstellung, Ausgabe, Verteilung und Aufbewahrung der Pläne und Karten der Stadtverwaltung zu und fügt dann hinzu:
„The provisions of paragraph (a) of this Article will not prejudice the powers vested in the Dubai Land Department in respect of issuing maps for recording and registering Real Property Rights."
„Absatz (a) dieses Artikels lässt die Befugnisse des Dubai Land Department zur Ausstellung von Karten für die Erfassung und Eintragung von Immobilienrechten unberührt." — Gesetz Nr. (6) von 2017, Artikel 9(b)
Zwei Behörden, zwei Funktionen: messen und das Recht eintragen. Welches Dokument im Einzelfall ausgestellt wird, behaupten wir nicht — dafür braucht es Verfahren, die das Gesetz nicht enthält.
Was die Stadtverwaltung auf der Baustelle tut
Artikel 6 zählt fünfzehn Befugnisse zur Landvermessung auf. Drei betreffen Bau und Nachbarn unmittelbar:
- Grenzmarken für alle Landarten im Emirat bestimmen und die erforderlichen Bescheinigungen ausstellen;
- Marken bestimmen, die zu Beginn der Bauarbeiten zu setzen sind, ihre Einhaltung in allen Bauphasen sicherstellen und Bescheinigungen ausstellen;
- sicherstellen, dass Auftragnehmer die ordnungsgemäßen Grenzmarken im Verkehrsraum setzen, wenn sie Versorgungsleitungen verlegen — derselbe Streifen wie in Verordnung 273/2025.
Eigener Punkt: Prüfung der Berechnungen von Beratern zu Eingangshöhen von Gebäuden, zur Qibla-Richtung sowie zu Höhen und Maßen von Grundstücken.
Acht verbotene Handlungen
Artikel 12 zählt sie abschließend auf. Für Eigentümer und Auftragnehmer zählen vor allem:
- Land-, hydrografische oder seismische Vermessungen ohne Genehmigung der Stadtverwaltung;
- Setzen, Zerstören, Verändern, Entfernen, Wiederaufstellen oder Verdecken des Vermessungsnetzes, eines Festpunkts oder einer Vermessungsmarke;
- Beschädigen einer Vermessungsstation oder Störung ihres Betriebs;
- Erstellen oder Ausgeben von Basis-, Standort-, Katasterkarten oder anderen Karten, die in die Zuständigkeit der Stadtverwaltung fallen;
- Veröffentlichen falscher Daten über Grenzen oder Marken eines Grundstücks im Emirat;
- Behinderung der Vermessungen der Stadtverwaltung;
- Nutzung von der Stadtverwaltung erhaltener Vermessungsinformationen zweckwidrig oder deren Weitergabe an Dritte — entgeltlich oder unentgeltlich — ohne Zustimmung;
- weitere durch die Durchführungsverordnung bestimmte Handlungen.
Punkt zwei verdient zweimaliges Lesen: Verboten ist nicht nur das Zerstören einer Marke, sondern auch das Wiederaufstellen — eine Grenze eigenhändig „zu korrigieren" ist ausgeschlossen, wie gut es auch gemeint sei.
Und Artikel 10: Ein vermessungsbezogener Beruf darf ohne Genehmigung der Stadtverwaltung nicht ausgeübt werden — auch nicht in besonderen Entwicklungszonen und Freizonen.
Haftung
| Was | Wie es im Gesetz steht | Artikel |
|---|---|---|
| Geldstrafe für Verstöße gegen Gesetz, Verordnung und Beschlüsse | nicht weniger als 500 Dirham und nicht mehr als 50.000 Dirham; konkrete Handlungen und Maßnahmen bestimmt die Durchführungsverordnung | 14(a) |
| Wiederholung desselben Verstoßes binnen eines Jahres | Geldstrafe wird verdoppelt, höchstens jedoch 100.000 Dirham | 14(b) |
| Beseitigung von Schäden an Marken und Stationen | die Stadtverwaltung darf sie auf Kosten des Verursachers beseitigen, wenn dieser es fristgerecht unterlässt, zuzüglich 25 % als Verwaltungs- und Aufsichtsgebühr; ihre Kostenschätzung ist endgültig | 16 |
Der Rahmen „500 bis 50.000 Dirham" ist der Rahmen des Gesetzes; die Zuordnung „Verstoß → Betrag" überlässt es der Durchführungsverordnung, die wir nicht gelesen haben — und wir setzen sie nicht ein.
Über Beschwerden entscheidet ein vom Generaldirektor gebildeter Ausschuss binnen dreißig Tagen; seine Entscheidung ist endgültig (Artikel 17).
Zutritt zu Grundstücken und die Zonen
Artikel 18 erlaubt Mitarbeitern der Stadtverwaltung bei Vermessungsarbeiten das Betreten öffentlicher und privater Flächen, einschließlich Farmen und Wohnanlagen — unter Beachtung der Regeln für den Zutritt zu Privatwohnungen.
Artikel 20 gibt den Aufsichtsstellen der Freizonen und besonderen Entwicklungszonen die Befugnis, detaillierte Karten der Flächen in ihren Zonen zu erstellen (Grenzen, Fläche, Maße, Planungsanforderungen, Lage im Masterplan der Zone, Name des Eigentümers, Eigentumsart) und Grenzmarken für den Baubeginn zu bestimmen. Aber unter zwei Bedingungen: Die Karten müssen mit den von der Stadtverwaltung genehmigten Karten übereinstimmen und im lokalen Koordinatensystem erstellt werden; und Kopien der Pläne, Markenbescheinigungen und Aktualisierungen sind der Stadtverwaltung zu übermitteln. Ihre Gebühren dafür setzen und behalten diese Stellen selbst (Artikel 20 und 21).
Was wir hier NICHT behaupten
- Die Geldstrafe für einen konkreten Verstoß oder Gebührenhöhen. Das Gesetz gibt einen Rahmen; Kataloge, Maßnahmen und Tarife stehen in der Durchführungsverordnung, die wir nicht gelesen haben.
- Welches Dokument im Einzelfall ausgestellt wird. Das Gesetz trennt die Rollen von Stadtverwaltung und Land Department (Artikel 9), enthält aber keine Ausstellungsverfahren.
- Dass eine Katasterkarte der Anlage zur Eigentumsurkunde gleichkommt. Das sagt das Gesetz nicht, und wir sagen es auch nicht.
- Den Inhalt der Durchführungsverordnung und die Berufsanforderungen. Artikel 10 überlässt Bedingungen, Qualifizierung und Klassifizierung ausdrücklich der Verordnung.
- Wie diese Regeln in einer bestimmten Freizone gehandhabt werden. Artikel 20 gibt den Zonen eigene Befugnisse und eigene Gebühren; ihre Akte haben wir nicht gelesen.
- Das Kalenderdatum des Inkrafttretens. Wir haben den Text auf dem Portal gelesen und das Veröffentlichungsdatum nicht geprüft.
Quellen
- Law No. (6) of 2017 Regulating Survey Works in the Emirate of Dubai — Dubai Legislation Portal: Definitionen von Vermessungsplan, Vermessungsarbeiten, Basiskarte, Standortkarte, Katasterkarte als Karte eines privaten Grundstücks auf Grundlage der Aufzeichnungen des Land Department, lokalem Koordinatensystem, Vermessungsarten, Festpunkt, Vermessungsnetz, Grenzmarke, virtuellem Referenzsystem und Vermessungsstation (Artikel 2); Anwendungsbereich im gesamten Emirat einschließlich besonderer Entwicklungszonen und Freizonen wie des DIFC (Artikel 3); Ziele (Artikel 4); die Stadtverwaltung als zuständige Stelle und amtlich befugte Datenquelle mit ausschließlichen Befugnissen (Artikel 5); fünfzehn Befugnisse zur Landvermessung, darunter Grenzmarken für alle Flächen, Marken zum Baubeginn mit Kontrolle in allen Phasen, Sicherstellung der Markensetzung durch Auftragnehmer im Verkehrsraum und Prüfung von Beraterberechnungen einschließlich der Qibla-Richtung (Artikel 6); Befugnisse zu hydrografischer und seismischer Vermessung (Artikel 7 und 8); Kartenausgabe durch die Stadtverwaltung und Vorbehalt zugunsten des Land Department für Karten zur Rechtseintragung (Artikel 9); Verbot der Berufsausübung ohne Genehmigung, auch in den Zonen (Artikel 10); Delegation von Befugnissen (Artikel 11); acht verbotene Handlungen einschließlich Wiederaufstellen und Verdecken von Marken, Kartenausgabe außerhalb der Zuständigkeit und Veröffentlichung falscher Grenzangaben (Artikel 12); Gebühren nach der Durchführungsverordnung (Artikel 13); Geldstrafe von 500 bis 50.000 Dirham, Verdoppelung bei Wiederholung binnen eines Jahres mit Obergrenze 100.000 Dirham (Artikel 14); Befugnis der Mitarbeiter zur Feststellung von Verstößen (Artikel 15); Schadensbeseitigung auf Kosten des Verursachers zuzüglich 25 % und Endgültigkeit der Kostenschätzung (Artikel 16); dreißigtägige Frist des Beschwerdeausschusses und Endgültigkeit seiner Entscheidung (Artikel 17); Betreten öffentlicher und privater Flächen einschließlich Farmen und Wohnanlagen (Artikel 18); Unterstützung durch Regierungsstellen einschließlich der Polizei (Artikel 19); Befugnisse der Freizonen- und Zonenaufsicht zur Kartenerstellung im lokalen Koordinatensystem, Übermittlungspflicht an die Stadtverwaltung und eigene Gebühren (Artikel 20 und 21); Erlass der Durchführungsverordnung durch den Vorsitzenden des Exekutivrats (Artikel 22); Aufhebung entgegenstehender Bestimmungen (Artikel 23).



