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Das Straßengesetz 4/2021: wer Ihre Zufahrt bestimmt und wann Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten nicht ersetzt werden
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Das Straßengesetz 4/2021: wer Ihre Zufahrt bestimmt und wann Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten nicht ersetzt werden

16 September 2026• 8 min read• ECOSYSTEM Research

Das Gesetz Nr. 4 von 2021 überträgt der Roads and Transport Authority Planung, Entwurf, Bau und Unterhalt der Straßen und Verkehrsräume im gesamten Emirat — einschließlich Freizonen und besonderer Entwicklungszonen. Unter ihren achtzehn Befugnissen steht eine, die jedes Grundstück betrifft: Die Behörde bestimmt die VORÜBERGEHENDEN UND DAUERHAFTEN Zu- und Ausfahrten von Gebäuden, Grundstücken und Projekten, die unmittelbar auf eine Straße führen. Und Artikel 7 begrenzt ausdrücklich Ansprüche gegen die Behörde wegen Schäden durch Straßenarbeiten — mit zwei benannten Ausnahmen.

Am 2026-09-16 anhand amtlicher Quellen geprüft: Der Text des Gesetzes Nr. 4 von 2021 stammt vom Dubai Legislation Portal (dlp.dubai.gov.ae), zugeschrieben dem Obersten Gesetzgebungskomitee des Emirats, 2021. Das Portal weist darauf hin, dass die englische Fassung eine Übersetzung ist und im Konfliktfall der arabische Text vorgeht. Dies ist keine Rechtsberatung: Eine konkrete Lage wird nach ihren eigenen Unterlagen beurteilt.

Mit der Verordnung über Arbeiten im Verkehrsraum waren wir auf der untergesetzlichen Ebene. Darüber steht ein Gesetz.

Das Dokument ist das Law No. (4) of 2021 Regulating Roads in the Emirate of Dubai, erlassen am 3. März 2021; es wird im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft (Artikel 10). Insgesamt zehn Artikel.

Was als Straße und Verkehrsraum gilt

Eine Straße (Artikel 2) ist jeder öffentliche Weg, auf dem Verkehr zugelassen ist: Haupt-, Neben- und Anliegerstraßen; öffentliche Plätze; Brücken; Tunnel; Knotenpunkte; Mittelstreifen; öffentliche Parkplätze; Gehwege; Fußgängerüberwege; Radfahrstreifen; sowie weitere betriebliche Anlagen.

Ein Verkehrsraum ist eine Straße samt der Fläche von ihren Rändern bis zu den Grenzen angrenzender Grundstücke, abgegrenzt in den von der Stadtverwaltung oder von einer Freizonen- bzw. Zonenaufsicht genehmigten Plänen. Beachten Sie den Zusatz: In Verordnung 273/2025 war von den Plänen der Stadtverwaltung die Rede; hier werden die Zonenbehörden ausdrücklich mitgenannt.

Betriebliche Anlagen sind Lichtmasten, Ampeln, Verkehrs- und Informationszeichen, Werbetafeln, Bepflanzungen, Beton- und Stahlschutzwände, Fahrbahnschwellen, Überdachungen, Parkplätze des öffentlichen Verkehrs, öffentliche Parkplätze, Ladestationen für Elektrofahrzeuge und weitere Ausstattung in den von der Behörde beaufsichtigten Verkehrsräumen.

Der Anwendungsbereich (Artikel 3): alle Straßen und Verkehrsräume des Emirats, einschließlich besonderer Entwicklungszonen und Freizonen wie des DIFC.

Die Befugnis, die Ihr Grundstück unmittelbar betrifft

Artikel 5 zählt achtzehn Befugnisse auf. Für Immobilieneigentümer zählen vor allem:

  • Bestimmung der vorübergehenden und dauerhaften Zu- und Ausfahrten von Gebäuden, Grundstücken, Projekten oder Veranstaltungen, die unmittelbar auf eine Straße führen (Nr. 15);
  • Erteilung von Genehmigungen für Aktivitäten und Veranstaltungen in Verkehrsräumen, nach Prüfung, dass Verkehr, Versorgungs- und Betriebsanlagen nicht beeinträchtigt werden (Nr. 9);
  • Erteilung von Genehmigungen für jegliche Arbeiten im Verkehrsraum (Nr. 13) und für Verkehrsumleitungen bei ganz oder teilweise gesperrten Straßen oder Fahrstreifen (Nr. 14);
  • Errichtung betrieblicher Anlagen im Verkehrsraum und Bestimmung ihrer Standorte (Nr. 10);
  • Bestimmung und Verwaltung von Park- und Warteflächen, Taxiständen und Busbahnhöfen (Nr. 8);
  • gemeinsam mit der Stadtverwaltung Führung des Straßennamens- und -nummernsystems (Nr. 12);
  • Festlegung von Geschwindigkeiten, Zeiten und Orten mit Fahrverbot für Lkw oder Busse sowie Achslasten schwerer Fahrzeuge (Nr. 16 und 17).

Nummer 15 sollte sich merken, wer eine Zufahrt zu Villa, Parkplatz oder Baustelle plant: Die Zufahrt selbst ist eine Entscheidung der Behörde, und die Arbeiten dafür brauchen eine Genehmigung nach Verordnung 273/2025.

Die Zonen bauen ihre Straßen selbst — nach fremden Regeln

Artikel 6 ist eine Ausnahme mit Bedingungen. Die Aufsichtsstellen der Freizonen und besonderen Entwicklungszonen führen alle Straßen- und Verkehrsraumarbeiten innerhalb ihrer Grenzen aus — müssen aber:

  1. die vorherige Zustimmung der Behörde zu Entwürfen und Plänen sowie die Zustimmung der Versorgungsträger einholen;
  2. alle Arbeiten nach den anwendbaren Vorschriften, Spezifikationen und Anforderungen der Behörde ausführen;
  3. sicherstellen, dass die Arbeiten von präqualifizierten Auftragnehmern und Beratern ausgeführt werden — dieselbe Präqualifikation wie in Verordnung 273/2025;
  4. korrektive und vorbeugende Instandhaltung nach Vorgabe der Behörde durchführen;
  5. Mitarbeitern der Behörde ermöglichen, die Arbeiten zu beaufsichtigen und Verstöße festzustellen;
  6. der Behörde Untersuchungen zu Stau und Sicherheit auf den Straßen ihrer Zonen ermöglichen.

Absatz (c) erlaubt es den Zonen, die Behörde per Vereinbarung mit diesen Arbeiten zu beauftragen; die Vereinbarung regelt Rechte, Pflichten und Entgelte einschließlich Aufsichts- und Verwaltungsgebühren.

Was eine besondere Entwicklungszone ist: Dekret 22/2009.

Artikel 7: wo Ansprüche enden

Die praktischste Norm des Gesetzes — wörtlich zu lesen.

„Except for the compensation for expropriation of property for public interest, or for any material damage to property or harm to persons, no compensation may be claimed from the RTA for any harm sustained by the members and various segments of the community due to the public-benefit works and projects implemented by the RTA with a view to developing, constructing, and maintaining Roads or other works related to Rights of Way, Operational Facilities, or relevant services."

„Mit Ausnahme der Entschädigung für die Enteignung von Eigentum im öffentlichen Interesse oder für Sachschäden an Eigentum bzw. Schäden an Personen kann von der Behörde keine Entschädigung verlangt werden für Nachteile, die Mitgliedern und Gruppen der Gemeinschaft durch die im öffentlichen Interesse durchgeführten Arbeiten und Projekte der Behörde zur Entwicklung, zum Bau und zum Unterhalt von Straßen oder für sonstige Arbeiten an Verkehrsräumen, betrieblichen Anlagen oder zugehörigen Leistungen entstehen." — Gesetz Nr. (4) von 2021, Artikel 7

Zwei Ausnahmen sind ausdrücklich benannt: die Enteignung im öffentlichen Interesse — ihr Verfahren steht im Beitrag zum Gesetz 2/2022 und in der amtlichen Auslegung des Begriffs — und Sachschäden an Eigentum oder Schäden an Personen.

Weiter als dieser Text gehen wir nicht: Was genau unter „Sachschaden" fällt und wie er zu beweisen ist, sagt das Gesetz nicht — und wir ziehen diese Linie nicht selbst.

Was das Gesetz aufgehoben hat

Artikel 9 hebt das Gesetz Nr. 7 von 2002 sowie entgegenstehende Bestimmungen auf. Die auf seiner Grundlage ergangenen Beschlüsse, Verordnungen und Anweisungen bleiben jedoch in Kraft, soweit sie diesem Gesetz nicht widersprechen, bis neue erlassen werden. Dieselbe Konstruktion wie im Abfallgesetz: der alte Akt aufgehoben, seine Untergesetze leben weiter.

Was wir hier NICHT behaupten

  • Bußgelder oder Sanktionen. Dieses Gesetz enthält keine: Es ist organisatorisch. Genehmigungen, Kautionen und schwarze Punkte stehen in den Akten der Behörde — Verordnung 273/2025 haben wir gesondert behandelt; den Beschluss des Exekutivrats Nr. 54 von 2021 haben wir nicht gelesen.
  • Höhe von Straßenmauten. Artikel 5(7) gibt der Behörde die Befugnis, Mautsysteme zu installieren und Gebühren vorzuschlagen; die Gebühren selbst stehen nicht im Gesetz.
  • Das Verfahren zur Erlangung einer Zufahrt. Das Gesetz begründet die Befugnis, enthält aber kein Verfahren.
  • Den Inhalt der Akte aus der Präambel — insbesondere des Gesetzes Nr. 6 von 2006 über den Beitrag von Begünstigten zu den Kosten von Straßen- und Nahverkehrsverträgen; wir haben es nicht gelesen.
  • Die Grenzen des Begriffs „Sachschaden" in Artikel 7. Wir geben die Norm wörtlich wieder und weiten sie nicht aus.
  • Das Kalenderdatum des Inkrafttretens. Das Gesetz gilt ab dem Tag der Veröffentlichung; dieses Datum haben wir nicht geprüft. Erlassdatum ist der 3. März 2021.

Quellen

  • Law No. (4) of 2021 Regulating Roads in the Emirate of Dubai — Dubai Legislation Portal: Erlass durch den Herrscher von Dubai am 3. März 2021 und Inkrafttreten am Tag der Veröffentlichung (Artikel 10); Präambelverweise auf Gesetz Nr. 17 von 2005, Gesetz Nr. 6 von 2006, Gesetz Nr. 9 von 2004, Dekret Nr. 22 von 2009 und Regulation Nr. 4 von 2009 über Arbeiten im Verkehrsraum; Definitionen der Straße einschließlich Parkplätzen, Gehwegen, Fußgängerüberwegen und Radfahrstreifen, des Verkehrsraums nach Plänen der Stadtverwaltung oder einer Freizonen- bzw. Zonenaufsicht sowie der betrieblichen Anlagen einschließlich Werbetafeln und Ladestationen (Artikel 2); Anwendungsbereich auf alle Straßen und Verkehrsräume einschließlich besonderer Entwicklungszonen und Freizonen wie des DIFC (Artikel 3); Ziele (Artikel 4); achtzehn Befugnisse der Behörde, darunter Bestimmung vorübergehender und dauerhafter Zu- und Ausfahrten von Gebäuden, Grundstücken, Projekten und Veranstaltungen mit unmittelbarem Straßenanschluss, Genehmigungen für Aktivitäten, Arbeiten und Verkehrsumleitungen im Verkehrsraum, Errichtung betrieblicher Anlagen, Straßennamen- und -nummernsystem, Geschwindigkeiten sowie Beschränkungen für Lkw und Busse (Artikel 5); Regime für Freizonen und besondere Entwicklungszonen mit sechs Pflichten einschließlich vorheriger Zustimmung der Behörde zu Entwürfen, Ausführung durch präqualifizierte Auftragnehmer und Berater, Zugang der Behördenmitarbeiter zur Aufsicht und Feststellung von Verstößen sowie der Möglichkeit der Beauftragung der Behörde mit Entgelten und Aufsichtsgebühren (Artikel 6); Begrenzung von Entschädigungsansprüchen gegen die Behörde mit zwei Ausnahmen — Enteignung im öffentlichen Interesse sowie Sachschäden an Eigentum oder Schäden an Personen (Artikel 7); Erlass von Durchführungsbeschlüssen durch den Generaldirektor und deren Veröffentlichung im Amtsblatt (Artikel 8); Aufhebung des Gesetzes Nr. 7 von 2002 bei Fortgeltung seiner Untergesetze, soweit sie nicht widersprechen (Artikel 9).
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