Mietkauf ist keine „Miete, aus der später etwas wird“, sondern ein gesondert eingetragener Vertrag mit eigenen Sätzen. Das Dubai Land Department erhebt 2 % vom Verkäufer und 2 % vom Käufer auf den Kaufwert, dazu 0,25 % auf den Mietwert. Nach der Servicebeschreibung: Gebühren, Unterlagen, Dauer.
Zahlen am 2026-09-13 anhand offizieller Quellen geprüft. Gebühren und Fristen setzt das Dubai Land Department fest und kann sie ändern — die Primärquelle ist bei jeder Zahl und am Ende verlinkt.
„Jetzt mieten, später kaufen" wird oft besprochen und selten eingetragen — und genau in dieser Lücke verschwindet Geld. In Dubai hat die Gestaltung ein eigenes staatliches Verfahren: Lease To Own. Ist Ihr Vertrag nicht durch dieses Verfahren gegangen, halten Sie ein Mietverhältnis in der Hand, keinen Weg zum Eigentum.
Was der Dienst ist
Die Formulierung des DLD ist direkt: Der Dienst erlaubt den Antrag auf einen Mietkaufvertrag aller Arten, bei dem der Käufer nach den vereinbarten Zahlungen Eigentümer der Immobilie wird.
Entscheidend ist „wird": Das Recht geht durch ein Verfahren über — nicht automatisch, weil Sie jahrelang gezahlt haben.
Was die Eintragung kostet
| Position | Betrag | Quelle |
|---|---|---|
| Verkäufer | 2 % des Kaufwerts | prüfen |
| Käufer | 2 % des Kaufwerts | prüfen |
| Auf den Mietwert | 0,25 % | prüfen |
| Ausstellung des Title Deed | 250 AED | prüfen |
| Flurkarte außerhalb der Gemeindezuständigkeit | 100 AED | prüfen |
| Flurkarte, mit der Gemeinde vereinheitlicht | 225 AED | prüfen |
| Knowledge fee (je Zeichnung) | 10 AED | prüfen |
| Innovation fee (je Zeichnung) | 10 AED | prüfen |
| Servicepartner, Geschäft ≥ 500.000 AED | 4.000 AED + MwSt. | prüfen |
| Servicepartner, Geschäft < 500.000 AED | 2.000 AED + MwSt. | prüfen |
Beachten Sie den Aufbau: Es gibt zwei Bemessungsgrundlagen gleichzeitig — die 2 % + 2 % auf den Kaufwert, die 0,25 % auf den Mietwert. So funktioniert ein gewöhnlicher Kauf nicht, und jeder Vergleich muss beide rechnen.
Wie stets in den DLD-Tarifen werden 2 % auf beiden Seiten genannt. Wer tatsächlich zahlt, ist Vertragssache — vor der Unterschrift zu lesen.
Unterlagen
Für Privatpersonen nennt die Serviceseite:
- ein e-NOC des Bauträgers — die elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigung;
- ein Bankschreiben mit Angabe des Mietbetrags;
- die Emirates ID von Verkäufer und Käufer oder einen gültigen Reisepass;
- eine Vollmacht, wenn ein Vertreter handelt.
Firmen benötigen eine vorherige Registrierung. Die Berechtigung lautet „All" — keine Aufenthaltsbeschränkung.
Bearbeitungsdauer: maximal 15 Minuten. Das beschreibt die Eintragung; e-NOC und Bankschreiben zu beschaffen dauert länger.
Was vor der Unterschrift zu prüfen ist
- Ob Ihr Vertrag tatsächlich durch Lease To Own läuft. Wird „nur ein Mietvertrag mit Versprechen" angeboten, steckt darin kein staatliches Verfahren.
- Wer die 2 % + 2 % trägt — der Tarif nennt beide Seiten.
- Woher der Mietwert für die 0,25 % stammt — er sollte durch das Bankschreiben belegt sein.
- Ob das e-NOC des Bauträgers vorliegt — ohne es erfolgt keine Eintragung.
- Was bei Zahlungsverzug geschieht — das ist Vertragsinhalt und steht nicht auf der Serviceseite.
Was wir bewusst NICHT behaupten
- Wir beschreiben keine Folgen einer Vertragsverletzung — vorzeitige Beendigung, Einbehalt gezahlter Beträge, Rückzahlung: Die Serviceseite regelt die Eintragung, nicht den Inhalt des Geschäfts. Das gehört in den Vertrag und nötigenfalls zum Anwalt.
- Wir vergleichen Mietkauf und Hypothek nicht nach Vorteilhaftigkeit — dafür braucht es die Konditionen einer konkreten Bank und Ihre eigenen Zahlen.
- Wir behaupten nicht, wer die 2 % + 2 % tatsächlich zahlt.
- Wir sind keine Juristen; dies ist keine Rechtsberatung.
- Gebühren und Fristen ändern sich durch DLD-Entscheidung — öffnen Sie vor der Zahlung die Serviceseite.
Quellen
- DLD — Lease To Own registration Application — 2 % + 2 % des Kaufwerts, 0,25 % des Mietwerts, 250 / 100 / 225 AED, Knowledge- und Innovation-Fee je 10 AED, Servicepartner 4.000 / 2.000 AED + MwSt., e-NOC, Bankschreiben, 15 Minuten Bearbeitung.
- DLD — Property Sale Registration — zum Vergleich: Eintragung eines gewöhnlichen Verkaufs.
- DLD — Frequently Asked Questions — allgemeine Regeln zur Eintragung von Rechten.



