Steuern und Abgaben in Dubai

Was die 0 %-Besteuerung bedeutet und welche tatsächlichen Kosten beim Kauf und im laufenden Besitz entstehen.

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Dubai (und die VAE insgesamt) zählt zu den steuerlich attraktivsten Standorten weltweit. Es gibt keine Steuer auf Einkommen, Kapitalgewinne, Erbschaften oder Dividenden. Beim Kauf fallen jedoch folgende Kosten an:Transaktionsgebühren.

Was nicht anfällt

  • 0%Einkommensteuer (einschließlich Gehalt, Unternehmenseinkünfte und Mieteinnahmen)
  • 0%Kapitalertragsteuer (auf den Verkauf von Immobilien und Wertpapieren)
  • 0%Erbschaftssteuer (Erbschaften sind steuerfrei)
  • 0% Wealth Tax
  • 0%Grundsteuer (keine jährliche Steuer)
  • 0%auf Dividendenerträge

Einmalige Kosten beim Kauf

  • 4% DLD Transfer Fee— Pflichtabgabe, nicht vermeidbar
  • AED 2,000-4,000 Trustee office fee
  • AED 250 Title Deed issuance
  • 2%Maklerprovision (wird in der Regel vom Verkäufer getragen, bei Premium-Transaktionen jedoch mitunter 50/50 aufgeteilt)
  • AED 4,000 + 0.25%Hypothekenregistrierung (bei Hypothekenfinanzierung)

Laufende Kosten

  • Service chargeAED 10–30 pro Quadratfuß/Jahr (projektabhängig). Damit werden Sicherheitsdienst, Reinigung, Schwimmbad, Fitnessraum, Aufzüge sowie die Pflege der Gemeinschaftsflächen finanziert.
  • DEWA— Strom und Wasser, ca. AED 500–2.000/Monat für eine 1-Schlafzimmer-Wohnung
  • Etisalat/du— Internet, AED 350–500/Monat
  • Insurance— AED 500–1.500/Jahr

Tourism Dirham (für Kurzzeitvermietung)

Wer über Airbnb oder Holiday Rentals vermietet, benötigt eine DET-Lizenz (Department of Economy & Tourism) sowie die Tourism Dirham-Abgabe von AED 10–20 pro Nacht. Bei Langzeitvermietungen (ein Jahr und länger) fallen keine derartigen Kosten an.

VAT (MwSt.) — 5%

  • AufNeubauprojekte direkt vom BauträgerMwSt. 5 % ist im Preis enthalten (kein separater Aufschlag für den Käufer)
  • AufZweitmarkt— ohne MwSt.
  • AufWohnraumvermietung— von der MwSt. befreit
  • AufMaklerleistungen und Services— MwSt. 5% in der Regel inbegriffen
Die VAE-Körperschaftsteuer von 9 % (eingeführt 2023) betrifft ausschließlich Unternehmen mit einem Gewinn von mehr als AED 375.000 und ist für privat gehaltene Immobilien nicht relevant.
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